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“Hände weg vom BKA-Gesetz”, Telegram, DW-Journalist verurteilt
Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster warnt mit Blick auf die Arbeit von Journalistinnen und Journa... mehr ... 26. August 2024
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Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster warnt mit Blick auf die Arbeit von Journalistinnen und Journa... mehr ... 26. August 2024
(na), 1) Der Verein fördert die öffentliche Gesundheits-
pflege, indem er Beratung und Aufklärung über
AIDS betreibt oder andere Personen oder andere
Institutionen durch Beratung, Mitarbeit oder
Zuwendung bei ihrer auf den gleichen Zweck
gerichteten Tätigkeit unterstützt und Personen,
die nach dem jeweiligen Stand der Forschung an
AIDS erkrankt sind, bei der Bewältigung hieraus
resultierender Probleme notfalls auch materiell
hilft.
Hierzu soll er:
a) Beratung von
- Personen, die an AIDS erkrankt sind,
- HIV-positiven Menschen,
- Personen die befürchten, sich einer Infektions-
gefahr ausgesetzt zu haben durch selbst zu be-
treibende Beratungsstellen oder durch Zuwendungen
an gemeinnützige oder mildtätige Organisationen
oder andere Institutionen, die geeignete Berat-
ungsstellen unterhalten (z.B. Gesundheitsamt),
gewähren.
b) Öffentliche Informationsveranstaltung für
etroffene oder Interessierte oder Institutionen
organisieren und durchführen.
c) Weiterbildungsveranstaltungen für Angehörige von
Berufen, die der Gesundheitspflege oder der
sozialen Betreuung dienen, durchführen.
d) Schulungen oder Zuwendungen an gemeinnützige
Organisationen oder staatliche Einrichtungen, die
geeignete Angebote bereithalten, gewähren oder
Personen, die an AIDS erkranken könnten, in
selbst zu betreibenden Stellen beraten.
e) Selbsthilfeprojekte unterstützen und ggfs.
Räumlichkeiten für dieselbigen zur Verfügung
stellen.
f) Informationen über Untersuchungs- und
Behandlungsmöglichkeiten geben.
g) Betroffene betreuen, um einer drohenden
Isolierung vorzubeugen.
h) Betroffene, ihren Lebenspartnern und/oder
Angehörigen im Falle der Bedürftigkeit auch durch
mildtätige Zuwendungen ein menschenwürdiges
Dasein ermöglichen.
i) Die Erforschung der Ursachen und Möglichkeiten
der Therapie dadurch fördern, daß er
wissenschaftliche Veranstaltungen organisiert,
Forschungsvorhaben mit Informationsmaterialien
unterstützt.
j) Auf die Öffentlichkeit und die politischen
Gremien im Sinne des Vereinszwecks durch
die Verteilung von Druckschriften
Versammlungen
- Veranstaltungen
- Medien- und Öffenlichkeitsarbeit einwirken.
k) Einrichungen zur Betreuung und Pflege von
Betroffenen unterstützen, gründen und ggfs.
selbst unterhalten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsgegenstand lt. Handelsregister:
Alle für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Produktion und Vermarktung von Produkten zur Energiegewinnung und zur Wasser- und Abwasseraufbereitung, insbesondere die Vermittlung, Betreibung und der Handel mit diesen Produkten, des weiteren die Projektierung, die Errichtung und der Vertrieb von Anlagen und Systemen, sowie die Entwicklung von technisch und wirtschaftlich individuellen Konzeptlösungen, die bei der Energieerzeugung und bei der Wasser- und Abwasseraufbereitung, aber auch in anderen Bereichen, vornehmlich in den Umweltbereichen, Anwendung finden.
2. An Dienstleistungen sind im Rahmen der Ziffern 1. - 4., das Management von Projekten, die Planung und Konzeption von Anlagen und Systemen einschließlich der Serviceleistungen, wie Montagen und Wartungen, aber auch die Konzeption und Organisation von Marketing und Vertrieb und einer Beratung zu Möglichkeiten der Finanzierung und deren Abwicklung vorgesehen.
3. An Produkten sollen Techniken und Verfahren zur Energiegewinnung, insbesondere der Einsatz von Techniken und Verfahren zur Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energie, sowie Techniken und Verfahren zur Wasser- und Abwasseraufbereitung, angeboten und eingesetzt werden. Die hierfür verwendeten Techniken und Verfahren können weitere Produkte des Unternehmens sein.
4. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb, die Verwertung von Immobilien und der Erwerb von Nutzungsrechten an Immobilien, insbesondere an deren technischen Einrichtungen, sofern diese dem jeweiligen Unternehmensgegenstand dienen.
5. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beteiligung an Unternehmen mit dem Gegenstand der Ziffern 1. - 4. und die Beteiligung an Unternehmen, die geeignet sind, einen jeweiligen Gegenstand des Unternehmens zu fördern und zu ergänzen.
6. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken zu dienen geeignet sind. Zur Verwirklichung kann sich die Gesellschaft Dritter bedienen.
7. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten auch im Ausland errichten und sich an anderen Untenehmen weltweit beteiligen; sowie damit im Zusammenhang stehende Arbeitsabläufe und Geschäfte.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Nichts ändert sich schneller als Gesetzgebung und Rechtsprechung! Was gestern noch gesicherter Kenntnisstand war, kann heute schon überholt sein. Nur wer über die aktuellsten Gerichtsentscheidungen und Tendenzen der Rechtsentwicklung informiert ist, kann , Nichts ändert sich schneller als Gesetzgebung und Rechtsprechung! Was gestern noch gesicherter Kenntnisstand war, kann heute schon überholt sein. Nur wer über die aktuellsten Gerichtsentscheidungen und Tendenzen der Rechtsentwicklung informiert ist, kann rechtssicher beraten. Deshalb ist jeder Sozius der Kanzlei Krall, Kalkum & Partner nicht nur Rechtsanwalt, sondern zugleich Fachanwalt auf einem oder mehreren Spezialgebieten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von
- beratenden Architekten- und Ingenieurleistungen im Bauwesen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), überwiegend im Bereich Tragwerksplanung und Bauphysik,
- Dienstleistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination im Sinne der Baustellenverordnung,
- artverwandte Ingenieurleistungen und Sachverständigentätigkeiten, die dem Tätigkeitsbereich eines Beratenden Ingenieurs gemäß Baukammergesetz entsprechen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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